Dr. Agnes Makay
Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
Ich bin Wahlärztin und kann somit nicht mit den Krankenkassen direkt verrechnen. Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie diese bei Ihrer Kassa einreichen, wobei eine teilweise Rückerstattung möglich ist. Das Ausmaß der finanziellen Abgeltung kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.